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1304. Februar 11. Rom im Lateran.

III id. Febr. a. 1.

Papst Benedikt XI. bevollmächtigt Denselben zur Ausstellung von Quittungen, die erwähnten Zehnten betreffend.

Grandjean I, 702. Desgl. dass er von der Strafe etwaiger Meineide in dieser Sache lossprechen dürfe, Grandjean I, 703; desgl. dass er in Verfolgung seiner Geschäfte auch die Grenzen der ihm angewiesenen Länder überschreiten dürfe, Grandjean I,; desgl. die ihn in Ausübung seines Amtes Hindernden, für ipso facto dem Banne verfallen zu erklären Grandjean I, 704; desgl. Ausdehnung seiner Vollmacht auch auf andre in jenen Landen dem päpstl. Stuhle zustehende Einkünfte, Grandjean I, 704; desgl. Befehl an die sämmtliche Welt- und Ordensgeistlichkeit in jenen Landen dem Bonajutus und dessen Beamten resp. Dienern Hülfe und Förderung zu gewähren, Grandjean I, 705.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.